Seit 1. Oktober 2010 ist die Versorgung von AOK-Patienten in Baden-Württemberg
mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln, wie Vorlagen und Windeln neu geregelt.
Und so funktioniert es:
1. Sie kommen mit Ihrem Rezept in die Apotheke oder kontaktieren uns telefonisch.
2. Im diskreten Beratungsraum ermitteln wir gemeinsam Ihren persönlichen Monatsbedarf.
3. Ihren monatlichen oder 2-monatlichen Bedarf können Sie bei uns abholen oder auf
Wunsch nach Hause liefern lassen..
Informationen zum Rezept: Ein Rezept vom Arzt ist erforderlich bei Erstversorgung und im
Januar und Juli eines Jahres. Die Rezepte gelten für max. 6 Monate. Der Arzt muss auf dem
Rezept die Diagnose und die Notwendigkeit zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenz-
artikeln notieren.Unser Versorgungsgebiet sind Stadt und Umland von:
Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Sprechen wir über die Kosten:
Eine monatliche Zuzahlung zur Versorgung von € 3,30.
Bei Befreiung entfällt die Zuzahlung
Bei Versorgung mit von uns vorgeschlagenen Produkten entstehen keine zusätzlichen Kosten.